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Der EU-Heimtierpass: |
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Seit dem 1. Oktober 2004 benötigen Sie den EU-Heimtierpass, wenn Sie mit Ihrem Hund oder Ihrer Katze (oder ihrem Frettchen) ins inner- oder aussereuropäische Ausland reisen. |
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Der EU-Heimtierpass kann in unserer Tierarztpraxis ausgestellt werden. Hier können Sie Ihr Tier dann kennzeichnen und gegen Tollwut impfen lassen – beides ist für Reisen in der Europäischen Union erforderlich. |
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Wichtiger Hinweis:Tierhalter, die ohne den neuen EU-Pass auf Reisen gehen, erwartet evtl. eine böse Überraschung an der Grenze: Im Einzelfall muss mit Sanktionen des jeweiligen Mitgliedstaates gerechnet werden, die bis hin zur Quarantäne des Tieres reichen können und mit erheblichen Kosten verbunden sind. |
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Kaninchen, Meerschweinchen, Vögel benötigen diesen Pass nicht! |
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Wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen zu diesem Thema und stellen Ihnen einen Urlaubsratgeber zur Verfügung. Telefon: 0621 - 71 25 25 |